Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tennishalle Dockhorn (Tennishalle)
Februar 2024

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Tennishalle Manfred Dockhorn, Nordstr. 62, 34246 Vellmar, im weiteren Tennishalle genannt.

2. Allgemeine Benutzungsvorschriften
Durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB in allen Punkten als bekannt und verbindlich. Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Zwecke des Tennisspiels gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennisverein ist nicht erforderlich.

3. Gesonderte Benutzungsvorschriften
Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer und Besucher der Tennishalle hat den Anweisungen des Hallenmanagers Folge zu leisten.
In der Tennishalle dürfen nur Hallenschuhe mit glatten, hellen Sohlen getragen werden. Profilsohlen, wie sie auf einem Sand- oder Granulat-Boden getragen werden, sind nicht erlaubt. Der Zutritt zur Tennishalle ist nur in Spielbekleidung und mit Hallenschuhen gestattet. Straßenschuhe sind bitte grundsätzlich in den Umkleiden aufbewahren.

Das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet. Das Rauchen in der Tennishalle ist verboten. Speisen und alkoholische Getränke dürfen nicht mit auf die Tennisplätze genommen werden. Eltern haften für ihre Kinder.

Die Tennishalle und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder um Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter in Person des Hallenmanagers unverzüglich anzuzeigen. Bei Beschädigungen an den Einrichtungen sowie an der Tennishalle selbst, unsportlichem Verhalten oder Beleidigungen des Personals der Tennishalle, von Mitspielern oder Zuschauern erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Tennishalle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.

4. Vermietung der Hallenplätze
Die Vermietung erfolgt grundsätzlich an Einzelpersonen, die als Vertragspartner gelten. Bei Buchungen durch Vereine tritt an die Stelle der Einzelperson der vertretungsberechtigte Vereinsvorstand.
Gebucht werden können Ganzjahres-Abonnements, Winter-Abonnements, Sommer-Abonnements, Einzel- bzw. Doppelstunden, 10er-Karten.
Buchungen werden persönlich, per Mail oder telefonisch vorgenommen. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zugrunde liegen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 1 Woche vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Hat der Mieter in diesen Fällen bereits eine Zahlung geleistet, so erstattet die Tennishalle den Mietpreis für die nicht nutzbaren Stunden. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter wird im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzzeiten anbieten.

a) Preise
Die für die jeweilige Saison gültige Preisliste ist im Hallenvorraum ausgehängt, unter www.academy-tennis.de einsehbar oder wird auf Wunsch zugesandt.
In der Platzmiete sind die Beleuchtung und die Benutzung der Duschen und Umkleiden der Tennishalle sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Eine Preiserhöhung wird durch Veröffentlichung in der Tennishalle und auf der Homepage der Tennishalle erkenntlich gemacht. Eine Preiserhöhung während der Saison ist für Abo-Inhaber ohne Auswirkung.
Nicht gespielte Stunden werden nicht rückvergütet.

b) Mietdauer
Die Platzmiete berechnet sich für eine volle Stunde (60 Minuten). Der Platz ist nicht vor Beginn der Stunde zu betreten und pünktlich zum Ende der Stunde zu verlassen. Maßgebend für Spielbeginn und –ende ist die Uhr innerhalb der Tennishalle. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Spielzeit hinaus gespielt, so wird für jede angefangene Stunde der Preis je Stunde und Platz berechnet.

c) Einzelstundenbuchungen
Buchungen von Einzelstunden erfolgen im Namen des Mieters. Die Bezahlung des Mietpreises bei Einzelstunden erfolgt in der Regel vor Beginn der Stunde. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise, oder gar nicht nutzen, besteht dennoch kein Anspruch auf Nichtzahlung des Mietpreises. Gebuchte Stunden können bis zu 48 Stunden vor Spielbeginn kostenlos storniert werden. Innerhalb von 48 Stunden vor Spielbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung nur, wenn die Tennishalle die stornierte Stunde anderweitig vermieten kann.

d) Abonnements
Abonnements können nur schriftlich oder per Mail beantragt werden. Nimmt die Tennishalle den Antrag an, versendet sie eine Auftragsbestätigung über die gebuchten Stunden sowie die Dauer des Abonnements. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch die Auftragsbestätigung zustande. Mit der Auftragsbestätigung erfolgt die Rechnungsstellung des Mietpreises.

e) Zehnerkarten behalten die Gültigkeit über das ganze Kalenderjahr der Saison.

f) Entstandene Gutschriften in Form von Gutstunden aus abgesagten oder nicht gespielten Stunden sind nur bis Ende Juni der darauffolgenden Sommersaison gültig.
Wird ein Termin für eine Gutstunde vereinbart und wird dieser nicht wahrgenommen, verfällt die Gutstunde und kann nicht weiter gutgeschrieben werden.

g) Erworbene Gutscheine sind nicht erstattungsfähig und behalten ihre Gültigkeit entsprechend der vereinbarten Fristen. Sie können aber an andere Personen weitergegeben werden.

h) Trainertätigkeit
Zur Tennisausbildung stehen erfahrene Tennistrainer zur Verfügung. Die Trainervergütung ist direkt mit dem Trainer abzurechnen. Der Vermieter übernimmt ggf. nur eine vermittelnde Funktion.

5. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Tennishalle sind ganzjährig von Montag bis Sonntag 9.00 – 22,00 Uhr.
Bei Nichtauslastung der Tennishalle behält sich der Eigentümer vor, die Öffnungszeiten entsprechend anzupassen.
Veranstaltungstermine und Ausnahmeregelungen werden durch Aushang in der Tennishalle bekannt gegeben.

6. Hausrecht und Haftungsausschluss 
Die Tennishalle als Vermieter und dessen Hallenmanager als Bevollmächtigter üben die Rechte des Hausherrn aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Hallenmanager und Aushilfen sowie Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände der Tennishalle in Verbindung stehen, ist gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Tennishalle, auch auf den Zufahrten, Parkplätzen, Umkleiden und Duschen gleich aus welchem Grund in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder bei Diebstahl bzw. Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigungen von Fahrzeugen.

7. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehenden Hausverbot, erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen Ansprüchen jeglicher Art bleibt hiervon unberührt.

8. Allgemeine Geltungsregeln
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten Erreichen.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – das für den Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht.

Für alle Fragen und Anregungen steht Ihnen Manfred Dockhorn und sein Team gerne zur Verfügung.
info@academy-tennis.de
Mobil: +49 171 3388560
Tennishalle Dockhorn, Nordstr. 62, 34246 Vellmar

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude am Tennisspiel in unserer Tennishalle.